Begriffe

Wahllexikon

20 Begriffe, die auf diesen Seiten vorkommen, in eigenen Worten erklärt. Erst Umfragen, dann Wahlrecht, dann Institutionen.

Sonntagsfrage
Die Standardfrage der Wahlforschung: „Welche Partei würden Sie wählen, wenn am nächsten Sonntag Wahl wäre?“ Die Antworten werden gewichtet und um Unentschlossene bereinigt, das Ergebnis ist die veröffentlichte Umfrage. Sie beschreibt die Stimmung zum Befragungszeitpunkt, nicht das Ergebnis einer künftigen Wahl. Aktuelle Sonntagsfrage.
Projektion und politische Stimmung
Manche Institute veröffentlichen zwei Zahlen: die rohe politische Stimmung und eine Projektion, die langfristige Parteibindungen und Wahlverhalten einrechnet. Veröffentlicht und hier gezeigt wird die Projektion, weil sie näher am Wahlergebnis liegt.
Fehlertoleranz
Jede Stichprobe weicht zufällig von der Gesamtheit ab. Bei 1.000 bis 2.000 Befragten liegt die Spanne bei großen Parteien bei rund zwei bis drei Punkten, bei kleinen bei etwa einem Punkt. Ein Unterschied innerhalb dieser Spanne ist kein Beleg für eine Veränderung. Dazu kommen Fehler, die keine Statistik erfasst: wer nicht antwortet, wer seine Absicht verschweigt, wie gewichtet wird.
Umfrage-Mittelwert
Mehrere Umfragen zusammen sind verlässlicher als eine. Dieses Portal nimmt von jedem Institut die neueste Umfrage innerhalb eines Zeitfensters und mittelt sie ungewichtet. Andere Anbieter gewichten nach Alter oder Fallzahl; die Unterschiede liegen meist unter einem halben Punkt. Methodik.
Hauseffekt
Ein Institut misst eine Partei systematisch höher oder tiefer als die anderen, weil Methode, Gewichtung und Stichprobe sich unterscheiden. Der Hauseffekt sagt nichts darüber, wer recht hat. Er erklärt aber, warum ein Sprung im Mittelwert manchmal nur daran liegt, welches Institut zuletzt veröffentlicht hat. Hauseffekte im Bund.
Fallzahl
Die Zahl der Befragten. Mehr Befragte verkleinern die zufällige Schwankung, aber nur mit der Wurzel: Viermal so viele Befragte halbieren den Fehler. Ab etwa 1.000 bringt mehr Fallzahl wenig, entscheidend ist dann die Qualität der Stichprobe.
Telefon, Online, persönlich
Institute befragen telefonisch (zufällig gewählte Festnetz- und Mobilnummern), online (Panels mit registrierten Teilnehmenden, gewichtet nach Bevölkerungsmerkmalen) oder persönlich zu Hause. Kein Verfahren ist per se besser; entscheidend ist, wie gut die Gewichtung die Bevölkerung trifft. Treffsicherheit der Institute.
Sperrklausel (Fünf-Prozent-Hürde)
Eine Partei erhält nur Sitze, wenn sie landesweit mindestens fünf Prozent der Stimmen bekommt. Die Hürde soll Zersplitterung verhindern. Ausnahmen: Direktmandate (im Bund drei, in einigen Ländern eines oder zwei) und Parteien nationaler Minderheiten wie der SSW in Schleswig-Holstein. Bei der Europawahl gibt es derzeit keine Sperrklausel.
Grundmandatsklausel
Wer genug Wahlkreise direkt gewinnt, zieht auch unter fünf Prozent nach seinem Zweitstimmenanteil ein. Im Bund sind das drei Direktmandate, in Berlin, Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein eines, in Sachsen zwei. 2021 verdankte die Linke im Bundestag ihren Einzug dieser Regel.
Erststimme und Zweitstimme
Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme eine Parteiliste. Für die Stärke der Parteien im Parlament zählt die Zweitstimme. Umfragen fragen deshalb nach der Zweitstimme. In Bayern zählen beide Stimmen, in Bremen und Hamburg gibt es mehrere Stimmen zum Verteilen.
Sainte-Laguë/Schepers
Das Rechenverfahren, mit dem Stimmenanteile in Sitze übersetzt werden, im Bund und in den meisten Ländern. Die Stimmen jeder Partei werden nacheinander durch 1, 3, 5, 7 und so weiter geteilt; die größten Ergebnisse bekommen die Sitze. Das Verfahren behandelt große und kleine Parteien neutral.
Hare/Niemeyer
Ein anderes Rechenverfahren: Jede Partei bekommt zunächst die ganzzahlige Quote ihrer Sitze, die restlichen Sitze gehen an die größten Nachkommareste. Gilt in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im Ergebnis unterscheidet es sich von Sainte-Laguë meist um höchstens einen Sitz.
d'Hondt
Das älteste Verfahren, Teilung durch 1, 2, 3, 4 und so weiter. Es bevorzugt große Parteien leicht und gilt in Deutschland nur noch im Saarland.
Überhang- und Ausgleichsmandate
Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, entstehen Überhangmandate. Damit das Verhältnis stimmt, bekommen die anderen Parteien Ausgleichsmandate, und das Parlament wächst. Der Bundestag hat das seit 2025 abgeschafft, er bleibt bei 630 Sitzen. Die meisten Landtage wachsen weiterhin, Nordrhein-Westfalen 2022 auf 195 statt 181 Sitze. Beispiel Nordrhein-Westfalen.
Koalition und Mehrheit
Eine Regierung braucht mehr als die Hälfte der Sitze, also bei 630 mindestens 316. Dieses Portal zeigt alle Zwei- und Dreierbündnisse, die diese Schwelle erreichen, ohne politische Bewertung. Ob ein Bündnis zustande kommt, entscheiden die Parteien, nicht die Rechnung.
Sperrminorität
Mehr als ein Drittel der Sitze reicht, um Verfassungsänderungen zu blockieren, weil dafür zwei Drittel nötig sind. In Thüringen erreichte die AfD 2024 als erste Partei in einem Landtag diese Schwelle.
Bundesrat
Die Länderkammer mit 69 Stimmen, drei bis sechs je Land nach Einwohnerzahl. Jedes Land stimmt einheitlich, deshalb enthalten sich Koalitionen bei Uneinigkeit. Für zustimmungspflichtige Gesetze braucht der Bund 35 Stimmen. Landtagswahlen verändern also auch die Mehrheiten im Bund. Stimmen im Bundesrat.
Wahlperiode
Die Amtszeit eines Parlaments: vier Jahre im Bundestag und in Bremen, fünf Jahre in allen anderen Landtagen und im Europaparlament. Der Wahltermin liegt in einem gesetzlich festgelegten Fenster am Ende der Periode, deshalb stehen Termine oft erst ein Jahr vorher fest. Wahltermine.
Wahlalter
Bei Bundestagswahlen sind Menschen ab 18 wahlberechtigt, bei der Europawahl und in acht Ländern schon ab 16: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Kanzlerfrage
Die Frage, wen die Befragten direkt zum Kanzler oder zur Kanzlerin wählen würden. Sie misst Personen, nicht Parteien, und wird von einigen Instituten regelmäßig erhoben. Dieses Portal zeigt sie noch nicht, weil die zugrunde liegende Datenbank nur die Sonntagsfrage enthält.